Weiterbildungspflicht abgeschafft!

BVFI Pressemitteilung, 12.06.2026, 09.00 Uhr

Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Gestern am 11.06.2026 um 22:19 Uhr hat der Bundestag in der 83. Sitzung die Weiterbildungspflicht... Mehr lesen

 

Wird Weiterbildung damit überflüssig? Ganz im Gegenteil.

Die Weiterbildungspflicht entfällt, doch professionelle Weiterbildung bleibt.

Recht, Markt, Digitalisierung und Kundenanforderungen verändern sich kontinuierlich. Wer als Immobilienprofi dauerhaft erfolgreich sein möchte, kann es sich nicht leisten, stehen zu bleiben.

Denn Kunden erwarten heute mehr als die reine Vermittlung einer Immobilie: Sie erwarten Kompetenz, aktuelle Fachkenntnisse, Sicherheit und professionelle Beratung.

Weiterbildung wird vom Pflichtprogramm zum Wettbewerbsvorteil!

Wenn künftig nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, wie viele Stunden Weiterbildung absolviert werden müssen, wird Weiterbildung umso stärker zu einer persönlichen und unternehmerischen Entscheidung.

Wer sich regelmäßig weiterbildet,

  • bleibt bei rechtlichen Änderungen auf dem aktuellen Stand,
  • kann Kunden kompetenter und sicherer beraten,
  • erkennt neue Marktchancen früher,
  • entwickelt sein Leistungsangebot weiter,
  • nutzt digitale Möglichkeiten und neue Technologien gezielter,
  • stärkt seine persönliche Fachkompetenz und
  • hebt sich vom Wettbewerb ab.

Denn eines wird sich auch ohne Weiterbildungspflicht nicht ändern: Der Immobilienmarkt bleibt anspruchsvoll – und Kunden vergleichen.

Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht kann ein guter Zeitpunkt sein, die eigene Weiterbildung neu zu denken: weg von der Frage „Wie viele Stunden muss ich absolvieren?“ und hin zu „Was bringt mich und mein Unternehmen wirklich weiter?“

Jetzt die Angebote der BVFI Akademie nutzen und individuell weiterbilden!

 

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